hi!
würde mich an deiner stelle an den konsumentschutz wenden. meiner meinung nach müssts da ja noch eine gewährung geben.
ausserdem müsstest du ja doch sowieso noch garantie haben?! (das gerät ist ja noch nicht mal ein halbes jahr alt!!).
wenn ich richtig informiert bin muss dir dann sogar siemens beweisen, dass DU das gerät kaputt gemacht hast.
-> drum konsumentenschutz!
du könntest siemens im äussersten immer noch mit einer schwemme von leserbriefen in allen möglichen zeitungen drohen (das wirkt auch oft wunder)
und bei telering die auskunft anrufen und nachfragen wies mit garantie usw. ausschaut kostet ja auch nix ...
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.
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