So ist es in Deutschland
Die Sicherheitsmindesthöhe nach § 6 LuftVO darf in Deutschland nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt über Städte, dichbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen 1000ft (300m) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m, in allen übrigen Fällen (also außerhalb von Ortschaften) eine Höhe von 500ft (150m) über Grund oder Wasser.
Dieses gilt für Flüge nach Sichtflugbedingungen (VFR-Flüge). IFR-Flüge haben da wieder ganz andere Voraussetzungen.
Soweit die deutschen Regelungen.
Gruss
Kersten
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