Zitat:
Wie sieht das eigentlich dann rechtlich aus, wenn dein Handy neben dem Ohr explodiert und man zum Beispiel ein kaputtes Trommelfell dann hat?
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Das Zauberwort heisst Produkthaftpflicht. Wer eine Sache erzeugt, oder der es im Inland in Verkehr bringt (Generalimporteur) haftet für solche SChäden. Besonderheit: bei Produkthaftpflicht gilt Beweislastumkehr. Im holl. Handyfall müsste also der Handyerzeuger beweisen, dass diese Explosion nicht durch einen Fehler des Mobiltelefons entstanden ist.