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Alt 21.08.2003, 21:10   #10
al T
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Zitat:
Wie sieht das eigentlich dann rechtlich aus, wenn dein Handy neben dem Ohr explodiert und man zum Beispiel ein kaputtes Trommelfell dann hat?
Das Zauberwort heisst Produkthaftpflicht. Wer eine Sache erzeugt, oder der es im Inland in Verkehr bringt (Generalimporteur) haftet für solche SChäden. Besonderheit: bei Produkthaftpflicht gilt Beweislastumkehr. Im holl. Handyfall müsste also der Handyerzeuger beweisen, dass diese Explosion nicht durch einen Fehler des Mobiltelefons entstanden ist.
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