Zitat:
Original geschrieben von al T
2.) Ein weiterer wichtiger Punkt: Verteidigung in Strafverfahren. Du bist in einen Unfall verwickelt, dein Beifahrer hat einen Beinbruch, kommt ins Spital, Spital macht Anzeige, Polizei ermittelt, du bekommst Verfharen wegen Körperverletzung und bekommst die Anrede "Angeklagter der Republik Österr." verpasst. Nachdem Österreich ein sparsames Land ist und selber nix zahlt, blechst du das gesamte Verfahren, selbst bei Freispruch! Auch diese Verfahren sind von der Rechtschutzversicherung umfast.
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das ist so nicht ganz richtig ... richtig ist:
Zitat:
Im Strafprozess erhält der Angeklagte bei Einstellung des Verfahrens oder bei einem Freispruch einen Kostenbeitrag von der Republik Österreich, der aber selten die vollen Rechtsanwaltskosten abdeckt.
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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