Zitat:
Original geschrieben von zed
und kriegt dann die zeit die die leitung gestanden ist ...
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Hm, gilt das auch bei einer Standleitung ?
Spaß beiseite,
Wenn dem so ist, warum wissen wir Kunden darüber nicht Bescheid,
Hab ich das in den AGB überlesen, oder wo
auf den Aon Seiten versteckt sich den diese Information ?
Abgesehen davon finde ich daß es ein schwacher Trost ist wenn man ein paar Euro
zurückbekommt, da der Schaden der einem durch die Unterbrechungen mitunter entstehen kann vor allem wenn sie länger als nur zwischendurch mal ein paar Minuten oder auch mal einmal ein-zwei Stündchen dauern, entstehen kann.
Es ist klar daß man diesen nicht geltend machen kann, aber es wäre mir auch lieber von Haus aus über eine zuverlässige Anbindung zuverfügen als,
mit ein paar Euro Geld zurück abgespeist zu werden.
Das wäre die "einfachere" Lösung !