schade wird wohl nichts nutzen als zu zahlen
bezüglich vergehen:
"der lenker des unten bezeichneten fahrzeuges hat auf einer fahrbahn mit gegenverkehr, auf der nicht mind. zwei fahrstreifen für den fliessenden verkehr freigeblieben sind geparkt."
...
"dadurch hat der lenker folgende rechtsvorschrift verletzt: §24 abs.3 lit.d stvo 1960"
so schauts aus
