War neulich ziemlich dort in der nähe und wurde von meinem gastgeber gewarnt, dass ich an dieser stelle nicht parken soll, weil sie in letzter zeit dort oft aufschreiben.
zur anonymverfügung:
1) wann war das vergehen?
2) wenn du jetzt nichts machst, kommt es zu einem verfahren mit strafverfügung.
3) wann die kommt, erhebst du formlos einspruch und ersuchts um verlegung an deine wohnsitzbehörde.
4) wenn eine aufforderung zum begründen des einspruchs kommt schickst die begründung dass wer anderer gefahren ist
5) meist musst die person auch schon in diesem schreiben bekannt geben.
selbstverständlich musst du die gesetzten fristen bis zum maximum ausreizen.
wenn du es schaffst von punkt 1 bis 5 sechs monate die ermittlungen gegen die von dir genannte person zu verzögern gilt der delikt als verjährt.
kommt darauf an wie fix die zuständige bh ist. im raum der Bh mödling brauchst du z.b. da gar nicht erst anfangen, die sind sauschnell. in gf ist es mir so mal gelungen.
noch ein tipp: wenn du lügst bei deinen angaben, fahr rüber nach sopron und schick es von dort ab (poststempel) da man für falschangaben aus dem ausland nicht belang werden kann
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Me Gustas tu!
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