Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.08.2003, 09:38   #3
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard Re: frage zu anonymverfügung

Zitat:
Original geschrieben von zed
a) kann ich herausfinden wem ich die nette verfügung zu verdanken habe (privatperson oder kiberer)? - wobei ich kiberer nicht glaube
naja, da wird schon ein amtsorgan vor ort gewesen sein ...
Zitat:
Original geschrieben von zed
b) um welchen betrag bzw prozentsatz erhöht sich die strafe wenn ich einspruch dagegen erhebe und der nicht durchgeht?
(hab gehört 10%. das wärs mir wert)
wenn die anonymverfügung nicht bezahlt wird (einzige möglichkeit, da keine rechtsmittel zulässig, verwaltungsstrafgesetz 1991. §49a), wird zuerst eine lenkererhebung durchgeführt und danach gegen die entsprechende person (bei ergebnislosigkeit der lenkererhebung der fahrzeughalter) eine anzeige erstattet ...

gegen diese anzeige sind rechtsmittel zulässig ... akteneinsicht ist hier möglich

die höhe der zu erwartenden strafe läßt sich durch ein einfaches telefonat mit der zuständigen behörde feststellen (sollte aber AFAIK auch nur 10 % über der anonymverfügung liegen) ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten