Zitat:
Original geschrieben von fredf
Wurde ein Produkt von einem sich in den EU-Raum befindlichen vom Hersteller zugelassenen Vertrieb importiert, so hat die jeweilige Landesniederlassung in der sich der Käufer befindet die Gewärleistungsabwicklung zu übernehmen. Bei Zweifeln am Importweg wär es wichtig sich vom Händler auf dem Kaufbeleg bestätigen zu lassen das die Ware einen solchen Weg über einen der offiziellen Importeure genommen hat.
|
ich find das ganze ist eine mördermäßige verarschung des konsumenten. ich mein, wenn canon z.b. eine kamera verkauft, dann sollten sie doch bitteschön auch in der lage sein, dafür garantie zu geben. und wenn sie meinen, die kamera ist zu billig, sollen sie einfach nicht um diesen preis verkaufen. aber nein, das geht nicht, weil da kriegen wir den hals nicht voll.
ich find das ganze ehrlich gesagt zum kotzen. ich bin sicher kein absoluter eu-gegner, denn gemeinsame gesetze haben schon ihre guten seiten. aber wenn es unsere "mächtige" eu nicht schafft, solche methoden abzustellen, dann frage ich mich wirklich, wozu das ganze ?
es gab doch schon in der vergangenheit eu-klagen, die diversen herstellern empfindliche milliarden-strafen beschert haben, warum geht das nicht auch hier ?