Wurde ein Produkt von einem sich in den EU-Raum befindlichen vom Hersteller zugelassenen Vertrieb importiert, so hat die jeweilige Landesniederlassung in der sich der Käufer befindet die Gewärleistungsabwicklung zu übernehmen. Bei Zweifeln am Importweg wär es wichtig sich vom Händler auf dem Kaufbeleg bestätigen zu lassen das die Ware einen solchen Weg über einen der offiziellen Importeure genommen hat.
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