neue regel hin oder her.
ein auch nur teilweise zu beruflichen zwecken genutzer privater internetanschluss ist seit 2002 als werbungskosten steuerlich absetzbar.
Zitat:
Internet Rz 367
Die Kosten für eine beruflich veranlasste
Verwendung eines Internetanschlusses
sind entsprechend der beruflichen
Nutzung absetzbar. Sofern eine
Abgrenzung nicht möglich ist, hat eine
Aufteilung im Schätzungswege zu
erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten
sind die Providergebühr sowie die
Leitungskosten (Online-Gebühren) oder
die Kosten für Pauschalabrechnungen
(z. B. Paketlösung für Internetzugang,
Telefongebühr) abzugsfähig. Aufwendungen
für beruflich veranlasste
spezielle Anwendungsbereiche (z. B.
Gebühr für die Benützung des
Rechtsinformationssystems) sind zur
Gänze absetzbar.
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http://www.bmf.gv.at/service/publika...n/steuerbu.pdf
ich werde heuer bei meiner Arbeitnehmerveranlagung 2002 einen angemessen kostenanteil als werbungskosten geltend machen.
grüße
maxb