Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unter Strafe stellen
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Straßburg (eu-parl, 05. 07.) - Obwohl das Europäische Parlament den vorgeschlagenen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sehr begrüßt, bringen die Abgeordneten 23 Änderungsvorschläge ein: So wollen sie die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Definition des Vorsatzes genauer fassen.
Die Abgeordneten möchten verhindern, dass das Verteilen von rassistischem oder fremdenfeindlichem Material bestraft wird, wenn es zu legitimem Zweck geschieht, etwa zur Forschung oder in Geschichtskursen. Deshalb haben sie festgeschrieben, dass die Straftaten aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven heraus geschehen müssen. Das Leugnen oder Verharmlosen des Holocausts soll nicht nur dann strafbar sein, wenn der öffentliche Frieden gestört wird, sondern auch, wenn es in einer drohenden, erniedrigenden oder beleidigenden Weise geschieht. Die Erstellung von Material mit rassistischem und fremdenfeindlichem Inhalt soll nach dem Willen der Abgeordneten nur dann unter Strafe gestellt werden, wenn das Material zur Verbreitung bestimmt ist. Auf diese Weise soll die Privatsphäre geschützt bleiben.
Die Abgeordneten wollen des Weiteren sicherstellen, dass der Rahmenbeschluss bei allen Straftaten angewandt wird, die von einem Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten begangen werden. Es soll dabei keine Rolle spielen, ob sie in den Mitgliedstaaten oder außerhalb begangen wurden. Eine Verschärfung der Strafe tritt ein, wenn das Opfer ein Kind ist, wenn sich der Straftäter an ein besonders leicht zu beeinflussendes Publikum wendet oder wenn er in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handelt. Die Straftat wird nicht mehr durch Überzeugung, Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder nationale oder ethnische Herkunft als dem alleinigen Anknüpfungspunkt für die Diskriminierung oder Verunglimpfung von Einzelpersonen oder Gruppen bedingt.
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es wird also niemand eingeschränkt, der es sinnvoll verwenden will.
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A.C.A.B.
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