Zitat:
Original geschrieben von zed
oder bei der originalquelle des Verordnungstextes:
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/fahrradvo.pdf 
weiters:
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Rennfahrräder
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei
Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
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mein trekking hat nur 11,9 kg,
28",und geraden rennlenker.
wo ist der unterschied?
alles nonsens.
entweder gilts für alle od. keinen.