Defekter Streamer, müssen die Bänder auch zurückgenommen werden?
Ich habe im Oktober 2002 ein ADR-2 Sicherungslaufwerk und dazu 8 Sicherungsbänder (die teurer waren als der Streamer) erworben. Das Sicherungslaufwerk wurde defekt und von mir eingeschickt. Da der Hersteller aber in Konkurs ist wurde das Sicherungslaufwerk Gutgeschrieben.
Meine Frage: Mus der Händler auch die Bänder Gutschreiben (sind ja ohne Laufwerk sinnlos)?
Da ich mich im Garantie- Gewährleistungsrecht nicht so genau auskenne bitte ich um kurze Information.
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