Zitat:
Ist denn der Kauf einer Downloadversion wirklich ein Sachkauf? Und was ist, wenn der Anbieter klipp und klar und auf deutsch hinschreibt, dass der Kunde mit Annahme des Kaufvertrages nur eine Nutzungslizenz einer Software erwirbt?
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Ich bin mir da auch nicht so sicher. Das Vertragsrecht lässt privaten Vertragsparteien eine Menge Spielraum in der Ausgestaltung der Vertragskonditionen. Bei einem Download-Kauf hat der Abieter ja zudem die Möglichkeit, die Vertragsverhandlungsprozedur ja explizit vorzuschalten, d.h. jeweils mit dem Kunden einen einzelnen Vertrag abzuschliessen. Das geht beim Kauf im Laden ja nicht, wo man einfach ins Regal greift und die Software rauszieht, genausowenig wie beim Versandkauf von boxed-Versionen. Ich denke mal, es ist durchaus statthaft, mit dem Kunden per explizitem Nutzungsvertrag entsprechende Einschränkungen zu vereinbaren.
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Martin Georg/EDDF
Teamchef Eurowings VA *** VATSIM Europe Division Director (VATEUD1)
Eurowings VA Webseite:
http://www.ewgva.de
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