Zitat:
Original geschrieben von LukeSkywalker
leider gibt es auch noch international rechte. der gerichtsstand, ist dort, wo's im vertrag steht.
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Verträge und Gesetzes sind aber etwas anderes. Bei urheberrechtlichen Fragen gilt meist das Schutzlandprinzip, was bedeutet, dass das Urheberrecht des Landes Anwendung findet, in dem der handelnde sich befindet. Ausländische Firmen können also bei deutschen Kunden nicht eine Verletzung vom „Copyright“ (das ist ein US-Gesetz, was nur in den USA gilt! Erinnert sei an den „krassen“ DMCA) behaupten. International existiert mit dem Berner Abkommen ein Mindestrechtekatalog.