Zitat:
Original geschrieben von wean
Soweit ich weiß, darfst du mit deiner Software machen, was du willst. Das Umgehen von Kopierschutzmßnahmen ist erst ab 1.8.03 mit dem neuen Urheberrecht verboten.
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Nein, denn für Software gelten verschiedene Ausnahmeregelungen im Urheberrecht: Gem. § 69a Abs. 5 UrhG gilt der umstrittene, neue § 95a UrhG nicht für Computerprogramme.