Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.07.2003, 11:19   #27
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zitat:
Original geschrieben von wean
Soweit ich weiß, darfst du mit deiner Software machen, was du willst. Das Umgehen von Kopierschutzmßnahmen ist erst ab 1.8.03 mit dem neuen Urheberrecht verboten.
Nein, denn für Software gelten verschiedene Ausnahmeregelungen im Urheberrecht: Gem. § 69a Abs. 5 UrhG gilt der umstrittene, neue § 95a UrhG nicht für Computerprogramme.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten