Also Gespräche darf man, wie bereits erwähnt, nur dann mithören oder mitschneiden, wenn der Gesprächspartner ausdrücklich damit einverstanden ist. Ich habe auch nicht vor, mit meinem Rechner einen großen Lauschangriff zu starten oder sämtliche Gespräche aufzuzeichnen, die ich führe.
Mir geht es hier auch eher darum, wie sowas zu realisieren ist. Wenn meine Frau im privaten Gefilde ein Telefonat führt und ich über meinen Rechner mithöre, dann kann ich davon ausgehen, dass sie keine Anzeige gegen mich stellen wird

. Obwohl es ja manchmal besser ist, die Gespräche seiner Frau nicht mitzuhören.
