Zitat:
Original geschrieben von mike
ACHTUNG: Nutzung des Services ist GIS-gebührenpflichtig,
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Ja, das steht auch auf Wunsch des ORF dort, ist aber mit der jetzigen Gesetzeslage nicht wirklich vereinbar, denn gebührenpflichtig wirst ja schon mit einem "funktionstüchtigen" Rundfunkempfänger und nicht erst bei Nutzung des Dienstes.
Zitat:
Gebührenpflicht, Meldepflicht
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1
Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach
§ 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung
ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
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das wird in den kommenden Jahren sicher noch geklärt werden, ob ein PC, PDA, ... usw. mit Internetzugangsmöglichkeit (z.B. WLAN) als ein Rundfunkempfänger gilt oder nicht.