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Alt 11.07.2003, 23:17   #1
allwissende Müllhalde
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von mgic
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Te...tionen~TKG#101

§101 sowie $103 strafbestimmungen

nur ob eine anzeige etwas nützt? die berufen sich sicher auf den zusatz. wenn sie damit vor gericht durchkommen ist spam von öst. unternehmen tür und tor geöffnet.
Irgendwer wird wohl irgendwann den Musterprozeß ausfechten oder gibt es dahingehend eh schon was, kann mir nicht vorstellen daß die Rechtsanwälte hier nichts verdienen wollen,
mich jukt es zwar immer wieder aus mehr als oft genug gegebenen Anlässen und ich schreibe offensichtlich Österreichischen Spammern hin und wieder in drohender Form zurück mit einer obligaten Einforderung einer Bearbeitungsgebühr von 10¤, worauf nicht selten entschuldigend geantwortet wird.
Letztens wars die Anzeigenabteilung der Kronenzeitung die sich entschuldigt hat
aber die 10¤ übertrieben fand, dafür haben sie mir eine kostenlose Wortanzeige als Wiedergutmachung geschenkt, und erwähnt daß ich von 3000
Adressaten der einzige wäre der in dieser form reagiert hätte -
aber dann denke ich mir wieder ich habe eigentlich besseres zu tun als zu Prozessieren.
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