Zitat:
Original geschrieben von TeeKiller
Einen normalen Radfahrer wirds wohl wenig stören, wenn auf seinem Citybike vielleicht 2 Katzenaugerln zur Komplettausstattung fehlen, oder wenn ein Nummerntaferl hintem am Kotföügel hängt. Bei mir/uns ist das eben anders.
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genau das ist der punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Alex1
Ich glaube, die Antireflektorengang hier sieht die Sache aus der Perpektive eines Freizeitradfahrers, da kann ich es schon verstehen, dass man da diesen ganzen Schnickschnack nicht auf seinem schönen, teuren Rad haben will.
Als Verkehrsteilnehmer (die ihr ja nicht seid) ist die Verordnung zu begrüßen.
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aso eine gang sind wir jetzt auch schon?

na egal, genau das ist auch der punkt. ein MTB gehört genauso ausgenommen wie ein Strassenrennrad.
Wenn das so wäre, hätte ich nichts gegen diese verordnung. Nur im derzeitigen IST zustand sehe ich die verordnung als nonsense an.