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Aus dieser OGH-Entscheidung ergebe sich, so RAA Bettina Stomper von Haarmann Hügel Rechtsanwälte, dass auch das Herunterladen in Tauschbörsen illegal ist, da anzunehmen ist, dass die Dateien aus illegaler Quelle angeboten wurden.
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Gesetze rechtswirksam zu interpretieren ist dem Richterstand vorbehalten.
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Die endgültige Version der EU-Richtlinie berücksichtigt nämlich im Gegensatz zu dem von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Urheberrechtsgesetz die Privatkopie.
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Würde da noch viel weiter gehen. Jede PrivatPerson muß das Recht haben eine gekaufte CD zu verändern und im Bekanntenkreis weiterzugeben.