Zitat:
Original geschrieben von martens
Komisch find ich nur:
Die FahrradVO, BGBl. II Nr 146/2001 ist am 01.05.2001 in Kraft getreten (eines der wenigen erledigten Dinge der Forstinger... ) und sieht eine Übergangsfrist für Fahrräder, die der VO nicht entsprechen, von 2 Jahren vor.
Ergo lief die Frist mit 30.4.2003 ab und sollten ab 01.05.2003 alle Fahrräder der VO entsprechen. Wer und wie kommt da auf den 01.07.2003 ? ...
|
das datum 1.5. passt schon, es hat nur eine 2 monatige schonfrist gegeben
