Also wenn ich mir die Hackordnung im Verkehr so anschau ....
LKW/Schwerverkehr => PKW => Motorrad/Moped => Fahrrad => Fußgänger
wobei LKW das größte Gefährdungspotential für andere darstellt, der Fußgänger das kleinste und die Reglementierung dementsprechend abgestuft sein sollte, dann sehe ich nicht ein, warum ein harmloser Freizeitradler mit einem PKW gleichgestellt sein sollte.
Da lese ich Nummertafel? Pickerl? vielleicht auch noch Haftpflicht? Für den Radler der eigenlich nur sich selbst gefährden kann? Selbst bei einem Zusammenstoß mit einem Füßgänger ist wahrscheinlich die Verletzungsgefahr für den Radler höher ...
Ich bin letztes Jahr sicher 4000km+ am Fahrrad gesessen und ein paar Deppen gibt es auch bei den Radlern bestimmt, aber die sind nichts im Vergleich mit den hartnäckigen Geschwindigkeitslimit-Ignorierern, Alkohol-Piloten und bei-Dunkelgelb-über-die-Ampel-Fahrern die sich sonst auf der Strasse aufhalten und hauptsächlich andere gefährden.
Darum stelle ich nur die Verhältnismäßigkeit in Frage und ob die (sehr) knappen Polizeiressourcen nicht anderweitig besser einzusetzen wären als bei Fahrrad-Ausrüstungskontrollen am Radweg ....
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