@callas: Ich wollte nicht so ins Detail gehen. Juristisch zerpflückt kommt man wahrscheinlich eh auf die kuriosesten Varianten. *schwafel*
Nur ein Beispiel(frei interpretiert): Zur kommerziellen Verwendung ist der Besitz von Sofware, die "geeignet" ist, Kopierschutz zu umgehen, verboten. - Das Vorhandensein und die Möglichkeit genügen -
Das kann eigentlich bedeuten, wenn wir in der Firma den Nero in Verwendung haben (um unsere eigenen Daten auf CD zu sichern), so wäre das eigentlich schon verboten, da damit möglich ist, auch diverses kopiergeschütztes Material zu vervielfältigen, und der Einsatz des Programmes im Rahmen kommerzieller (nona) Interessen stattfindet.
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mfg. mudjumper.
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