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Alt 01.07.2003, 22:30   #10
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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du hättest das board nicht hergeben dürfen. dann hättest du beim hersteller einen eventuell vorhandenen garantieanspruch geltend machen können. da du das mit dem konkurs vorher nicht gewusst hast, hast du leider pech gehabt.

einen gewährleistungsanspruch kannst du gleich vergessen. denn die gesetzliche gewährleistung erbringt *immer* der händler, bei dem du das produkt gekauft hast.

wie gesagt, die einzige chance wäre die hersteller-garantie gewesen, nur das defekte board hast du ja nicht mehr.

merke: gesetzliche gewährleistung und herstellergarantie sind zwei völlig verschiedene dinge und haben überhaupt nichts miteinander zu tun !
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