Regelung für Österreich
Hallo,
also in Österreicht ist die ganze Angelegenheit in der ZLLV geregelt. Diese hat einen Anhang D über die technische Mindestausstattung von A/C.
Grundsätzlich ist bei allen A/C davon auszugehen, dass die Anzeige des VOR vom Pilotenblickwinkel aus gut ablesbar sein muss (für gewerbliche IFR-Flüge muss dies auch für die zweite VOR-Anlage für den Blickwinkel des 2. Piloten aus gelten; hinsichtlich der Ablesbarkeit Frequenzrastung bestehen hier keine Vorschriften.
LG, JJJ
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