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Alt 29.06.2003, 14:25   #7
maxb
Großmeister
 
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von maxb
wer gibt euch eigentlich die gewissheit, dass diese verordung auch von den banken per 1.7. umgesetzt wird?
aha, hab' jetzt doch was gefunden

Zitat:
Ab 1.7.2003 gilt EU-weit die EU-Standardüberweisung. Das bedeutet, dass Auslandszahlungen die bestimmte, nachfolgend angeführte, Bedingungen erfüllen, zu den gleichen Konditionen einer Inlandszahlung durchgeführt werden.

Die Bedingungen im Detail sind:

Es muss eine Überweisung in EUR sein (d.h. keine Scheckzahlung!)
Das Konto muss in EUR geführt sein.
Das Empfängerkonto muss bei einer Bank in einem EU-Land geführt werden.
Die Bankverbindung des Empfängers muss eindeutig definiert sein mit
gültiger IBAN (International Bank Account Number) und gültigem BIC (Bank Identifier Code = SWIFT-Code) - beides müssen Sie beim Empfänger in Erfahrung bringen.
Es muss eine Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Empfänger erfolgen.
Der Betrag darf nicht höher sein als dzt. 12.500,-€

Trifft auch nur eines der genannten Kriterien nicht zu, dann wird der Auftrag wie bisher als Europazahlung oder normale Auslandszahlung vergebührt.
Also um 0.01 Uhr werd' ich gleich mal was überweisen
wenn's ginge
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