Zitat:
Original geschrieben von maxb
wer gibt euch eigentlich die gewissheit, dass diese verordung auch von den banken per 1.7. umgesetzt wird?
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aha, hab' jetzt doch was gefunden
Zitat:
Ab 1.7.2003 gilt EU-weit die EU-Standardüberweisung. Das bedeutet, dass Auslandszahlungen die bestimmte, nachfolgend angeführte, Bedingungen erfüllen, zu den gleichen Konditionen einer Inlandszahlung durchgeführt werden.
Die Bedingungen im Detail sind:
Es muss eine Überweisung in EUR sein (d.h. keine Scheckzahlung!)
Das Konto muss in EUR geführt sein.
Das Empfängerkonto muss bei einer Bank in einem EU-Land geführt werden.
Die Bankverbindung des Empfängers muss eindeutig definiert sein mit
gültiger IBAN (International Bank Account Number) und gültigem BIC (Bank Identifier Code = SWIFT-Code) - beides müssen Sie beim Empfänger in Erfahrung bringen.
Es muss eine Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Empfänger erfolgen.
Der Betrag darf nicht höher sein als dzt. 12.500,-€
Trifft auch nur eines der genannten Kriterien nicht zu, dann wird der Auftrag wie bisher als Europazahlung oder normale Auslandszahlung vergebührt.
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Also um 0.01 Uhr werd' ich gleich mal was überweisen
wenn's ginge
