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da gibts doch ein gesetz laut dem sämtliche ablenkenden aktivitäten während des fahrens verboten sind, das reicht doch. Man muss doch nicht jede aktivität explizit verbieten, wenns einen unfall gibt und einer nachweisen kann kann dass sich der unfallgegner gerade geschminkt hat ist die sache eh klar.
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Najo, dann bräuchte ich aber auch kein extra Gesetz, welches mir Handytelefonieren verbietet, weil ja das auch eine "ablenkende Aktivität" ist. Aber wurscht, wollt nur wissen obs einen solchen Paragraphen gibt...