Zitat:
Original geschrieben von wizard
btw. hat es nicht mal (oder gibt es die eh noch) Regelung gegeben, dass man ein Fahrzeug NICHT LÄNGER als 24 Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen darf ????
Wurde nicht exekutiert, aber gegben hat es die schon glaub ich.
Weiß jemand mehr darüber?
mfG:
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Also meines Wissens hat es sowas nie gegeben...
Wenn das KFz sein Kennzeichen führt und keine max. Parkdauer angegeben ist, kannst es stehen lassen, solange du willst...