Zitat:
Original geschrieben von valhalla
das mit der sozialen staffelung is sicher keine schlechte idee, aber vor justizia sind alle gleich, oder ???
man kann nicht für das selbe vergehen unterschiedliche strafen verhängen.
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Alles Ansichtssache...
Wird ein Fixbetrag für eine Straftat verhängt, z.B. € 50,-- für Geschwindigkeitsübertretungen, werden alle gleich behandelt.
Wird ein Prozentsatz verhängt, z.B. 5 % des Bruttogehaltes, werden auch alle gleich behandelt.
Nur der Endbetrag ist ein klein wenig unterschiedlich.
