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:
Project Airbus
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20.06.2003, 14:57
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AAG-CO
Master
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Servus!
Wenn nichts in der Readme steht (sprich bei dem Flieger beigelegt ist), dann kann es trotzdem verboten sein. Nur dadurch es nicht beigelegt ist, hat der Urheber Pech gehabt.
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MfG
Patrick Hrusa, AUA208
AVAG Chief Aircraft Officer
Austrian Virtual Airlines Group
\"With A Smile In The Sky\"
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