Zitat:
Original geschrieben von maxb
ich würd' auf jedenfall einspruch erheben und maximal 72€ zahlen.
den die eine verkehrsübertretung bedingt die andere und für solche delikte könnens dich nur einmal strafen.
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Kumulation heißt hier das Schlagwort...
means Verwirklichung mehrerer verschiedener Straftaten durch eine Handlung...
Nach dem VStG auch getrennt strafbar...