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Alt 16.06.2003, 22:17   #21
martens
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
ich würd' auf jedenfall einspruch erheben und maximal 72€ zahlen.

den die eine verkehrsübertretung bedingt die andere und für solche delikte könnens dich nur einmal strafen.

Kumulation heißt hier das Schlagwort...
means Verwirklichung mehrerer verschiedener Straftaten durch eine Handlung...
Nach dem VStG auch getrennt strafbar...
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Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
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