die gewährleistung kann dir keiner "wegnehmen". auch nicht, wenn du igrendwas in der richtung unterschreibst.
allerdings kannst du nur austausch oder verbesserung(reparatur) verlangen.
wandel (also geld zurück) ist nur möglich wenn der austausch oder die reparatur nicht klappt oder unzumutbar ist.
(@max75 das solltest du als jurist eigentlich wissen).
genaueres hier
lg
woodz