aber in dem Fall würd ich fast sagen es ist ein sog.
DOA (Dead on Arrival) was ja bedeutet, dass der Konsument SOFORTIGES Wandlungsrecht hat, zumindest nach dem neuen KSchG.
ich würd das Ding so schnell wie möglich loswerden wollen, denn einschicken bedeutet gang ganz sicher, dass das Ding auf Wochen verschwunden bleibt, und mit dem selben defekt (& ein paar neuen) zurückkommt...
siehe dazu auch:
http://www.wcm.at/vb2/showthread.php...light=notebook