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Alt 06.06.2003, 11:26   #4
noizede
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also mal danke für die schnellen antworten ...

kann auch ja nur vollkommen recht geben (ms usw.), hatte persönlich auch noch nie probleme mit os - und wenn, dann war immer schnelle hilfe zur hand

aber ich muss das ganze für - die diplomaarbeit - ja ziemlich genau angehen, also was könnte sein, und wie weit hat man rechtsanspruch, speziell für die kommerzielle implementierung von os

habe auf vielen anbieterseiten in den agb´s (und das die nie ganz stimmen, weis man ja ) immer einen gewährleistungsklausel gefunden, die auch besagt, das die implementierung ausgeschlossen ist, und dass kann ich mir nicht ganz vorstellen! also irgendwelche fristen und plfichten des anbieters (besserung bei mängel usw.) muss es ja geben, also nicht auf die software selbst, sondern eben nur auf das aufsetzen bezogen ....

durchforste gerade die gesetzbücher - aber so ein kodex fanatiker bin ich leider nicht

lg noizede
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