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Alt 06.06.2003, 06:41   #3
Herwig
Inventar
 
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Wenn es definitiv in der beigelegten Bedienungsanleitung drin steht, dass das Ding das kann, waere das sogar ein legitimer Grund, das Geraet zurueckgeben zu koennen. Weil du unter falschen Voraussetzungen gekauft hast, das gibts einen passenden Paragraphen im KoschG.
Uebrigens gilt das auch, wenn das Ding Teil eines Komplett-PCs und es ausdruecklich in der Anleitung drin steht.
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