Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.06.2003, 21:22   #3
martens
Bundeseigentum
 
Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Mitteleuropa
Alter: 56
Beiträge: 886

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von Sesa_Mina
Ich denke mal Anzeige gegen Unbekannt in Verbindung mit einem Einzelverbinungsnachweis?

Da dürfte das Lästermaul schnell gefunden sein.
Seit wann sind die eingehenden Anrufer in einem Einzelgesprächsnachweis ? ...

Anzeige erstatten bei der Polizei. Sinds Beschimpfungen, wirds ein bißchen eng, da leider Privatanklagedelikt nach dem EGVG, also ein Verwaltungsdelikt - soweit ich mich erinnere.
Sind auch Drohungen dabei, wirds ein § 107 StGB, weil ich geneigt bin, zu glauben, daß die alte Dame in "Furcht und Unruhe" versetzt wird...
Also am besten ins nächste Kriminalkommissariat...
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten