Zitat:
Original geschrieben von Sesa_Mina
Ich denke mal Anzeige gegen Unbekannt in Verbindung mit einem Einzelverbinungsnachweis?
Da dürfte das Lästermaul schnell gefunden sein.
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Seit wann sind die eingehenden Anrufer in einem Einzelgesprächsnachweis ? ...
Anzeige erstatten bei der Polizei. Sinds Beschimpfungen, wirds ein bißchen eng, da leider Privatanklagedelikt nach dem EGVG, also ein Verwaltungsdelikt - soweit ich mich erinnere.
Sind auch Drohungen dabei, wirds ein § 107 StGB, weil ich geneigt bin, zu glauben, daß die alte Dame in "Furcht und Unruhe" versetzt wird...
Also am besten ins nächste Kriminalkommissariat...