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Alt 30.05.2003, 13:56   #6
hans friedmann
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NOCHMALS damit es alle verstehen...GARANTIE ist was ANDERES als GEWÄHRLEISTUNG

Garantie ist eine freiwillige - über der ewährleistung liegende, oder im falle eines ausschlußes der gewährleistung, diese ersetzende Leistung eines UN an eine Person oder anderes UN.

während die Gewährleistung ein RECHT - im falle eines Konsumentenkaufes - nach KSCHG dastellt. dies darf weder sittenwidrig eingeschränkt oder weggelassen werden imn falle eines KSCHG kaufes. achtung bei käufen nach HR ist dies wohl möglich bis zum totalen wegfall.

gewährleistung war früher mal auf 6 monate bei beweglichen dingen beschränkt . nun 2 jahre auf bewegliche sachen.
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