es stellt sich auch die frage: gehört das haus dir,oder ist es ein miethaus in dem du die whg gemietet hast.bei zweitem benötigst du eine genehmigung des hauseigentümers. bezüglich blitzschutz: eine grundregel aus den bestimmungen besagt,wenn die antennenspitze sich einen meter unter der firstkante befindet,oder die ganze antenne samt mast einen meter neben dem haus befindet,dann brauchst du keinen blitzschutz. bin mir aber nicht sicher ob sich seit eu beitritt was geändert hat.vorsicht geboten ist bei häusern bei denen viel metall im dachbereich verbaut wurde.
mfg
Wilrott
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