Zitat:
Original geschrieben von jayjay
im übrigen solltest mit deinen unterstellungen aufpassen, da sowas unter "verleumdung" (nazi) im stgb zu finden ist.
nennt sich dann wohl eigentor.
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dann vergleiche einmal deine vorstellungen mit denen der nationalsozialisten!!!
jetzt mach ich mir gleich in die hose, du kleiner wiederbetätiger!!!
so kleine juristenkasperln wie du machen mir die meiste angst
weine nicht, kleine blume
