Entlassung
Mir war zwar bekannt, dass der Bundespräsident die Regierung entlassen kann, aber nicht, dass dies auch für den Bundeskanzler als Person gilt. Habe mir mal die Paragraphentitel über die Aufgaben des Bundespräsidenten durchgelesen. Hier gibt es einen Paragraphen, nachdem unser BP Agenden des Bundeskanzlers an Bundesminister übertragen kann, von einer Entlassung steht hingegen nichts im Titel.
Nun, vielleicht wird dies im Text selbst angesprochen.
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