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Alt 08.10.2000, 02:12   #7
hpfranzen
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Hallo Achim O.T.N.,
bei Com-Failure (Sprechfunkausfall) ist es grundsätzlich so, daß die zuletzt erhaltene Freigabe abgeflogen werden muß. D.h. man fliegt entsprechend der Freigabe bis zum angegebenen Clearance Limit (Freigabegrenze). Fällt während eines Anfluges der Funk aus, so sollte man auf jeden Fall am Clearancelimit wenigstens ein Holding fliegen - dadurch erhalten die Lotsen etwas Zeit den übrigen Verkehr von einem wegzudirigieren. Ist die im ATC-Flugplan angegebene Ankunftszeit für das betreffende Fix erreicht, beginnt man selbständig mit dem Standard-Anflug, so wie er abgedruckt ist.
Erhält man während eines Anfluges ein Holding zugeteilt, z.B. weil zuviel Verkehr ist, so bekommt man auch immer eine sog. "expected approach time" (erwartete Anflugzeit) mitgeteilt. Sollte der Funk während des Holdings ausfallen, fliegt man solange die angewiesene Warteschleife, bis diese Zeit erreicht ist und beginnt dann den abgedruckten Standard Approach. Markus darf mich gern korrigieren!
Das Holding über KBO ist wohl so angelegt, daß man nicht jedesmal über die eingezeichnete "Dangerous industrial plant" fliegen muß. Läge es nämlich auf dem 140er Radial von KBO, könnte man aus dem Holding heraus direkt auf dem 329er bzw. 337er Radial den Anflug beginnen.
Von Wipper VOR kommend darf man also nicht eigenmächtig über KBO hinausfliegen, sondern MUSS, zumindest einmal, das Holding abfliegen.
Wie man aus einem Holding über VOR DUS, das quer zu den Anflugrichtungen für die Düsseldorfer Bahnen konstruiert wurde, das entsprechende Radial zum Anflug abfliegen soll, ist mir im Moment, ehrlich gesagt, unklar. Was sagen die Vorschriften, Markus?

Happy landings!

HP

[Diese Nachricht wurde von hpfranzen am 08-10-2000 editiert.]
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