Zitat:
Original geschrieben von maxb
in österreich steht aber das ABGB über den Wienstrom AGBs 
aber gut, über den heimwerker könn ma diskutieren. das liegt dann letztendlich sowieso im richterlichen ermessen ...
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ich hab ja auch geschreiben ".. zumindest für den heimwerker"
der elektro-HTLer darfs möglicherweise auch als privatmann sozusagen, weil er ja nachweislich die ausbildung hat.
da müsste man sich bei der Innung bzw. den versicherungen erkundigen.