Hi Thilo,
unter Umständen ja. Wenn der Verkehr auf einer bestimmten Luftstraße hauptsächlich in nur einer Richtung läuft, ist sie meistens entsprechend gekennzeichnet. D.h. es gibt auch Ausnahmen zur Halbkreisflugregel und es gibt natürlich auch Einbahnstraßen. Und wenn es der Verkehr zuläßt, darf man, mit entsprechender Freigabe, auch mal in einem "falschen" Level fliegen.
Happy landings!
HP
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