Die W3C hat in ihrer Web Accessibility Initiative (WAI) in der Vergangenheit bereits zahlreiche Richtlinien publiziert, wie Softwarehersteller und Webseitenbetreiber weltweit ihre Produkte auch für Behinderte leichter bedienbar machen können.
http://www.w3.org/WAI
In den USA sorgt der Artikel 508 des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes dafür, dass die dortigen Bundes- und Landesbehörden nur noch solche Hard- und Software anschaffen dürfen, mit denen auch Schwerbehinderte arbeiten können. Artikel 508 regelt auch die Anpassung der Millionen von Behörden-Websites und folgt dabei weitestgehend den Vorschlägen der WAI.
http://www.access-board.gov/news/508-final.htm
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den besseren Zugang zu öffentlichen Webseiten verabschiedet. Mit dieser Mitteilung unterstützt sie die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung und Anwendung von Leitlinien, damit Behinderte und ältere Menschen das Internet leichter nutzen können.
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi...|0|RAPID&lg=DE
Adoption of the WAI Content Guidelines for public web sites in the EU
http://europa.eu.int/information_soc...b/index_en.htm