Lieber FXP!
Auch ich bedanke mich für Dein sachliches Posting, kann Deinem Wunsch nach einem Aufschrei im Punkt Pensionen aber nicht folgen.
Ihrer Definition nach soll eine Pension das im Laufe des Erwerbsleben erzielte Einkommen zumindest bis zu einem gewissen Grad ersetzen.
Nun kann eingewisser Personenkreis(u.a. jüdischer Abstammung, Auswanderung) unter gewissen Voraussetzungen(bis 12.3.1938 geboren u. österr. Staatsbürger) beitragsfrei oder zumindest sehr günstig Zeiten für eine Inanspruchnahme einer Pension erwerben. Der Zeitraum erstreckt sich dabei vom 14. Lebensjahr bis zum 31.3.1959(!).
So ist es unter diesen Voraussetzungen also möglich, eine österreichische Pension zu beziehen, ohne jemals einen Tag in Österreich gearbeitet, bzw. Pensionsbeiträge geleistet zu haben.
Ich für meine Teil kann bei vielen solchen Fällen den Anspruch und die Ungleichbehandlung gegenüber "Normalbürgern" - Stichwort Hausfrauen - nicht nachvollziehen.
Die von jayjay erwähnten Zeiten für Kriegsdienst, Gefangenschaft oder Verschleppung werden in einem Pensionsfeststellungsverfahren übrigens ungleich schlechter angerechnet.
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Si tacuisses philosophus mansisses.
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