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Alt 30.04.2000, 21:14   #6
Hans Tobolla
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Hallo Leute,

ist es in der Schweiz erlaubt, Funksprüche, die nicht für Euch bestimmt sind, abzuhören und den Inhalt 'halböffentlich' kundzutun, so wie ihr es gemacht habt?

Bei uns in Deutschland darf man das nicht, und ich kann mir gut vorstellen, dass das in der Schweiz auch verboten ist und natürlich auch unter Strafe steht.

Stellt Euch mal vor, unter den Simmern ist ein Staatsanwalt! Der arme Kerl käme mit Sicherheit in Gewissensnöte, denn er muss ja tätig werden, wenn er davon erfährt.

Gruß!

Hans
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