Zitat:
Original geschrieben von cRyoTaNK
Stimmt leider ...
Sollte dann der Einspruch abgewiesen werden steht man mit einer höheren
Strafe da, die dann noch um 10% erhöht wird da man ja beeinsprucht hat.
Aber es gibt genug Leute die wegen sowas zum UVS oder Verwaltungs-
gerichtshof marschieren und Glück haben.
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Die Strafe darf wegen eines Einspruches per Gesetz nicht erhöht werden, gilt seit einigen Jahren.
Es kann lediglich sein, daß die Behörde nach dem Einspruch gegen ein Mandatsverfahren (=Strafverfügung) im ordentlichen Vefahren (=Straferkenntnis)weitere be- oder entlastende Gründe festgestellt hat (§ 19 VStG wenich mich nicht irre).
Dann allerdings kann sich die Strafe erhöhen.
Davon zu unterscheiden ist die Erhöhung der Verwaltungsgebühren, für den Fall, dein Einspruch geht nicht durch.