Zitat:
Original geschrieben von zed
kann man eigentl. gegen eine anonymverfügung was machen? wenn man von irgend einem x beliebingen autofahrer dem man viell nicht sympatisch war wegen irgendwas angezeigt worden ist?
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Wennst privat angzeigt worden bist, kommt normalerweise zuerst eine Auforderung zur Rechtfetigung von der Behörde...
Gegen eine Anonymverfügung kannst nur eines machen, nicht einzahlen...dann hat die Behörde die Verpflichtung laut VStG, den Lenker auszuforschen (was aber leider kaum gemacht wird, sondern der Zulassungsbesitzer wird einmal als Lenker angenommen - Verwaltungskostenreduzierung nennt man das

)...
Also mal den Lenker bekanntgeben und dann kriegt man eine Strafverfügung, gegen die man binnen 14 Tagen Einspruch erheben kann...
bei Strafen über 360,- € kriegt man sowieso gleich eine Aufforderung zur Rechtfertigung und anschließend ein Straferkenntnis....